Von Tim Wybitul

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte 2019 gegen ein Technologieunternehmen ein hohes Bußgeld verhängt. Das Unternehmen war dann gerichtlich gegen das Bußgeld vorgegangen. Das zuständige Gericht für die Überprüfung des Bußgelds war der Conseil d’État. In einer Entscheidung vom 19. Juni 2020 haben die Richter nun entschieden, dass das Unternehmen Nutzern keine ausreichend klaren und transparenten Informationen zur Verfügung stellte. Dies versetze die Nutzer nicht in die Lage, eine freie und informierte Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Personalisierung von Werbung zu geben. Das Gericht kam zudem zu der Ansicht, dass das verhängte Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro nicht unverhältnismäßig sei. Lesen Sie den vollständigen Beitrag in CR Online.