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Die Landesmedienanstalt Berlin–Brandenburg (mabb) durfte dem deutschen TV-Ableger von RT (RT DE Productions GmbH) die Verbreitung seines Rundfunkprogramms untersagen. Zu diesem wenig überraschenden Ergebnis kam das VG Berlin in seinem Urteil vom 30. Juni 2026, dessen Entscheidungsgründe in Kürze veröffentlicht…