Hogan Lovells veröffentlicht Ratgeber zur künftigen Rechtslage
Die geplante Reform des Datenschutzrechts hat in den letzten Jahren die Schlagzeilen so bestimmt wie kaum ein anderes EU-Gesetzgebungsvorhaben. Am 15. Juni 2015 haben sich die Minister der EU-Mitgliedstaaten nach drei Jahren harter Verhandlung auf einen gemeinsamen Entwurf für eine EU Datenschutz-Grundverordnung geeinigt. Dieser Entwurf wird nun im sog. Trilog zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament final abgestimmt. Die Endfassung soll dann die EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 ablösen. Als Verordnung wird das Regelwerk unmittelbare Geltung in den Mitgliedstaaten erlangen. Eine Umsetzung durch die einzelnen Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene ist nicht mehr nötig. Die Bedeutung der EU Datenschutz-Grundverordnung für die Praxis ist erheblich. Gerade für den Online-Bereich, bei internationalen Datentransfers, aber auch für den Beschäftigtendatenschutz, bei der Verhängung von Sanktionen oder bei allgemeinen Anforderungen an Unternehmen bringt die Verordnung eine Reihe wichtiger Regelungen und Neuerungen. Wir möchten Sie frühzeitig auf die Änderungen vorbereiten, die sich durch die Datenschutz-Grundverordnung ergeben werden. Hierfür hat unsere europäische Hogan Lovells-Datenschutzgruppe einen Ratgeber zu den wichtigsten Inhalten der geplanten Verordnung verfasst: “Future-proofing privacy: A guide to preparing for the EU Data Protection Regulation”. Den Hogan Lovells-Ratgeber zur Umsetzung der Grundverordnung können Sie hier abrufen.