Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) stellte am 28. Mai 2015 in einer Pressemitteilung die Ergebnisse einer Untersuchung von Apps (Android und iOS) vor, die an Kinder gerichtet sind: Hauptmängel sind das Fehlen von deutschsprachigen Datenschutzhinweisen und von Einstellungsmöglichkeiten durch die Eltern.
Die Aktion war Teil des internationalen Sweep-Day des Global Privacy Enforcement Network. Die BayLDA untersuchte dabei jeweils 25 Android- und iOS-Apps von 20 bayerischen und 30 sonstigen, größtenteils internationalen Anbietern. Dabei waren Apps, die mehr als eine Million Downloads hatten. Gegenstand waren Spiele-Apps wie Memory, aber auch pädagogische Apps zum Erlernen von Alphabet, Farben oder der Uhrzeit.
Fehlen von Datenschutzerklärungen
Größter Kritikpunkt war die mangelnde Transparenz: nur ca. 75% der Apps verfügten überhaupt über eine Datenschutzerklärung. (Allerdings war eine solche teilweise im App-Shop verfügbar, ohne dass dann allerdings ein späterer Nutzer innerhalb der App erfahren konnte, was mit den Daten passiert.) Nur bei 50% der geprüften Apps bezog sich die Datenschutzerklärung auf den Umgang mit Daten durch die App, bei den anderen waren es allgemein gehaltene Datenschutzerklärungen. Auch waren häufig nur englischsprachige Datenschutzerklärungen verfügbar, selbst bei 50% der bayerischen Apps.
Einstellungsmöglichkeiten für Eltern
Kritisch wurde gesehen, dass Eltern nicht ausreichend Möglichkeiten haben, die Daten ihrer Kinder zu schützen. So wurde bei einer App, die es erlaubt, selbst gemalte Bilder abzufotografieren und online zu stellen, festgestellt, dass auch Selfies der Kinder hochgeladen waren. Hier wäre eine Sicherung oder eine Möglichkeit für die Eltern, dieses zu verhindern, wünschenswert. Anbieter “sollten den Eltern die Möglichkeit geben, datenschutzrelevante Funktionalitäten, wie z.B. die Kamera- oder Mikrofon-Funktion individuell einstellen zu können, so dass Datenflüsse erst nach einer ausdrücklichen Sendeaktion erfolgen”, so Thomas Kranig, der Präsident des BayLDA.
Durchsetzung durch BayLDA
Das BayLDA kündigte an, dass es die bayerischen Anbieter zwingen werde, soweit noch nicht geschehen, ihre Datenschutzerklärung auf Deutsch zugänglich zu machen.
Praxistipp
Bei Apps, die an Kinder in Deutschland gerichtet sind, sollte die Datenschutzerklärung innerhalb der App verfügbar und auf Deutsch sein. Es sollte den Eltern vorbehalten sein, die Kamera- und Mikrofon-Funktion zu aktivieren. Ergänzend sollten die bereits 2014 veröffentlichte Orientierungshilfe für App-Entwickler und App-Anbieter berücksichtigt werden.