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Neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung passiert den Deutschen Bundestag

By Dr. Christian Tinnefeld on October 16, 2015
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Das “Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten” ist beschlossene Sache. Am Freitag, den 16. Oktober 2015, hat der Deutsche Bundestag in finaler Lesung das Gesetz, das künftig Grundlage einer Vorratsdatenspeicherung sein wird, mit breiter Mehrheit beschlossen. Den 404 Ja-Stimmen standen bei 7 Enthaltungen lediglich 148 Nein-Stimmen gegenüber.

Das Gesetz wird damit unmittelbar nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, möglicherweise noch in diesem Jahr. Doch neuer Streit scheint vorprogrammiert.

In einem unserer früheren Beiträge haben wir den Entwurf des Gesetzes, der am 12. Juni 2015 in erster Lesung im Bundestag zur Diskussion stand, bereits ausführlich analysiert.

Seitdem sind nur noch wenige Änderungen in den Ausschüssen aufgenommen worden. Eine dieser Regelungen ist, dass Telekommunikationsanbieter, die für das Speichern der Daten verantwortlich sind, Standortdaten erst 18 Monate nach Inkrafttreten speichern müssen und solange noch Zeit zur Einrichtung der technischen Umsetzung erhalten. Alle anderen Daten müssen jedoch, wie bereits im ersten Entwurf vorgesehen, unmittelbar nach Inkrafttreten gespeichert und vorrätig gehalten werden.

Einige der Oppositionspolitiker, die im Bundestag gegen das Gesetz gestimmt haben, haben bereits angekündigt, gegen das neue Gesetz Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen. Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes, die bis dahin die Grundlage für eine Vorratsdatenspeicherung gebildet hatten, für unwirksam erklärt. Im vergangenen Jahr hatte dann der Europäische Gerichtshof die Unrechtmäßigkeit der zugrunde liegende EU-Richtlinie festgestellt.

Auch nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag ist davon auszugehen, dass die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung 2.0 nicht nachlassen, sondern die Öffentlichkeit und möglicherweise auch die Gerichte weiterhin bzw. erneut beschäftigen wird. Immerhin hat die EU-Kommission kürzlich bestritten, ein Verletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland für den jetzt eingetretenen Fall anstrengen zu wollen, dass der Gesetzentwurf Wirklichkeit wird.

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