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Peter Schaar berichtet dem Bundestag zu Datenschutz und Geheimdiensten

By Dr. Stefan Schuppert on November 18, 2013
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Zur Beratung des Bundestags am 18.11.2013 legte Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, seinen Bericht über “Abhöraktivitäten US-amerikanischer Nachrichtendienste in Deutschland” vor. In diesem analysiert und bewertet er die gesetzlichen Grundlagen für die Kontrolle der deutschen Geheimdienste und ihrer Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten.

Peter Schaar fordert in seinem Bericht die Bundesregierung  auf, die “berichteten anlasslosen Massendatenerhebungen [,,,] schnell, umfassend, detailliert und – soweit rechtlich zulässig – auch öffentlich aufzuklären.”

Schaar schildert die gesetzlichen Grundlagen, vor allem im G10-Gesetz, für die Datenerhebungen und –verarbeitungen durch deutsche Geheimdienste, auch zu Massenüberwachung an Kommunikationsschnittstellen. Dabei geht er auch auf die Befugnisse des BND ein, die sog. „internationalen Telekommunikationsbeziehungen“ automatisiert zu überwachen, d. h. Telekommunikationsverkehre, die über einen bestimmten technischen Knotenpunkt (Server) von Deutschland aus ins Ausland (in bestimmte Staaten/Gebiete) oder von dort aus nach Deutschland erfolgen (sog. strategische Fernmeldeüberwachung (SFÜ)).  Im Vergleich zur Überwachung eines Betroffenen sei, so Schaar, die SFÜ eine Massendatenerhebung: So dürfe der BND bis zu zwanzig Prozent aller über den jeweiligen Knotenpunkt abgewickelten Telekommunikationsverkehre nach vordefinierten Suchbegriffen durchsuchen (rastern): “Alle Treffer werden vom BND ausgeleitet, gespeichert und analysiert. Die entsprechenden Daten können – nach den Vorgaben des G 10 – auch an ausländische Stellen, z. B. [Ausländische Nachrichtendienste], übermittelt werden.”

Schaar weist auf die Gefahr hin, dass die Zusammenarbeit deutscher mit ausländischen Nachrichtendiensten dazu führen könne, durch Aufgabenteilung nationale (verfassungs-)rechtliche Beschränkungen für ihre Tätigkeit zu umgehen („Befugnis-Hopping“).

Schaar geht auf die Kontrollgremien ein, sieht aber Lücken in der Kontrolle der Nachrichtendienste im Umgang mit Daten: “Maßnahmen, die auf Erkenntnisse aus der nachrichtendienstlichen Telekommunikationsüberwachung zurückgehen, die aber ihrerseits zur Erhebung und Verarbeitung weiterer personenbezogener Daten führen, sind weder von der G 10-Kommission noch durch mich effektiv überprüfbar. Ich sehe hier akuten gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Optimierung der Kontrollstrukturen.”

Nach seiner Unterstützung für die EU-Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere der Genehmigungspflicht für die Weitergabe von Daten an ausländische Stellen (Art. 43a des Entwurfs), wie er vom LIBE Ausschuss des Europäischen Parlaments beschlossen wurde, und für den in der UN Generalversammlung eingebrachten Entwurf einer Resolution zum internationalen Datenschutz (“The right to privacy in the digital age”) fordert er eine zwischen EU-Staaten völkerrechtlich einzuräumende “Meistbegünstigungsklausel” für den Schutz von Daten: Was der englische Geheimdienst bei britischen Bürgern nicht darf, dass soll er auch gegenüber deutschen Bürgern lassen.

Der Bericht ist online auf der Website des Bundestags verfügbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/000/1800059.pdf

 

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