Fairness als neue Arbeitgeberpflicht
Arbeitgeber sehen sich in Deutschland mit einer neuen Rechtspflicht konfrontiert: Laut Bundesarbeitsgericht müssen Verträge mit Arbeitnehmern „fair verhandelt“ werden, um wirksam zu sein.
Im entschiedenen Fall hatte eine Reinigungskraft in ihrer Privatwohnung einen Aufhebungsvertrag mit ihrem Arbeitgeber abgeschlossen – darin wurde die sofortige Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses ohne Zahlung einer Abfindung vereinbart. Im Nachhinein focht die Arbeitnehmerin den Vertrag wegen Irrtums, arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung an und widerrief ihn hilfsweise zusätzlich. Sie gab an, an…