Der Entwurf für das Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität
Von Prof. Dr. Thomas Grützner und Dr. Jonas Menne
Das Bundesjustizministerium hat am 22. August 2019 seinen Entwurf für das Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität vorgestellt. Der 147 Seiten und 69 Paragrafen umfassende, bisher nicht veröffentlichte Entwurf regelt die Sanktionierung von Unternehmenskriminalität neu. Unternehmensbezogene Straftaten werden danach künftig intensiver verfolgt und stärker sanktioniert. Gleichzeitig sollen sich Compliance-Maßnahmen und die Kooperation mit Behörden bei der Durchführung unternehmensinterner Untersuchungen für Unternehmen sanktionsmildernd auswirken. Wir werfen einen ersten Blick…